Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
Prozessvertretung im eCommerce
Sie möchten sich in Ihrer Angelegenheit
vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden?
Wählen Sie zwischen den verschiedenen Möglichkeiten.
Ihre Anfrage ist in jedem Fall vertraulich.
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Außergerichtliche Vertretung
Ihr Anliegen wird umfassend und
sorgfältig rechtlich geprüft und mit
Ihnen besprochen. Sie erhalten, soweit
möglich, verschiedene
Lösungsvorschläge.
In den meisten Fällen schließt sich ein Schreiben an den Vertragspartner / Gegner an, in welchem ich Ihre Interessen wahrnehme. Der Auftrag läuft so lange, bis eine Einigung erzielt wird oder in ein gerichtliches Verfahren übergegangen wird.
In den meisten Fällen schließt sich ein Schreiben an den Vertragspartner / Gegner an, in welchem ich Ihre Interessen wahrnehme. Der Auftrag läuft so lange, bis eine Einigung erzielt wird oder in ein gerichtliches Verfahren übergegangen wird.
Prozessvertretung
Ihr Anliegen wird umfassend und
sorgfältig rechtlich geprüft und mit
Ihnen besprochen. Im Vordergrund liegt
die Einschätzung, wie das Gericht
entscheiden wird.
Je nach Parteistellung (Kläger, Beklagter) werden Schriftsätze an das Gericht gefertigt und Gerichtstermine wahrgenommen. Der Auftrag läuft so lange, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen oder ein Vergleich geschlossen wird.
Je nach Parteistellung (Kläger, Beklagter) werden Schriftsätze an das Gericht gefertigt und Gerichtstermine wahrgenommen. Der Auftrag läuft so lange, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen oder ein Vergleich geschlossen wird.
Download
Bitte laden Sie sich folgende Formulare
und Unterlagen und füllen diese
vollständig aus:
Unterlagen [pdf-Format]
Das Dokument besteht aus 4 Seiten: Ein Mandantenfragebogen, die Pflichtangaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die Auftragsbedingungen und eine außergerichtliche Vollmacht. Die Vollmacht muss ich ggf. dem Gegner vorlegen. Bitte lesen Sie sich das Dokument genau durch und füllen die entsprechenden Felder aus. Zusammen mit Kopien Ihrer Unterlagen (Korrespondenz mit dem Gegner, Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben vom Anwalt etc.) schicken Sie mir bitte alles per Post an meine Kanzleiadresse:
Unterlagen [pdf-Format]
Das Dokument besteht aus 4 Seiten: Ein Mandantenfragebogen, die Pflichtangaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die Auftragsbedingungen und eine außergerichtliche Vollmacht. Die Vollmacht muss ich ggf. dem Gegner vorlegen. Bitte lesen Sie sich das Dokument genau durch und füllen die entsprechenden Felder aus. Zusammen mit Kopien Ihrer Unterlagen (Korrespondenz mit dem Gegner, Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben vom Anwalt etc.) schicken Sie mir bitte alles per Post an meine Kanzleiadresse:
Rechtsanwalt Giel
Darmstädter Str. 65
64807 Dieburg
Kosten
Die Rechtsanwaltskosten werden nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem
Vergütungsverzeichnis ermittelt und
betragen im Rahmen einer
Vergütungsvereinbarung ab 71,40
€ inkl. MwSt.
Höhere Kosten können z.B. entstehen, wenn die Angelegenheit erst außergerichtlich bearbeitet wurde, später aber dann doch vor Gericht entschieden werden muss. Bei Gerichtsverfahren können höhere Kosten durch die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen.
Für eine genaue Kostenschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Höhere Kosten können z.B. entstehen, wenn die Angelegenheit erst außergerichtlich bearbeitet wurde, später aber dann doch vor Gericht entschieden werden muss. Bei Gerichtsverfahren können höhere Kosten durch die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen.
Für eine genaue Kostenschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsschutz
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen, holen Sie bitte vorher
telefonisch oder schriftlich eine
sogenannte Kostendeckungszusage ein und
vergewissern Sie sich über eine ggf.
vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn die
Zusage vorliegt und keine
Selbstbeteiligung vereinbart wurde,
werden die Kosten über die Versicherung
abgerechnet.
Beratungshilfe
Bedürftige Menschen erhalten ggf. bei
ihrem zuständigen Amtsgericht einen
sogenannten Beratungshilfeschein.
Dieser deckt jedoch
nur eine
außergerichtliche
Interessenvertretung
ab. Informieren Sie sich vorher am
besten telefonisch nach den
Voraussetzungen und den Sprechzeiten
bei Gericht. Wenn Sie einen solchen
Schein erhalten haben, werden die
anfallenden Kosten hierüber
abgerechnet.