eCommerce | Infos für Verbraucher

Probleme beim Einkaufen im Internet?
- Ich habe online etwas gekauft und per Vorkasse bezahlt, aber der Verkäufer liefert nicht, was soll ich tun?
- Ich habe in einem Webshop etwas bestellt, bekomme aber keine Rückmeldung, ob meine Bestellung eingegangen ist.
- Ich habe in einem Onlineshop etwas bestellt, jedoch ist eine andere Ware bei mir eingetroffen, was soll ich tun?
- Die mir zugeschickte Ware ist mangelhaft / defekt / funktioniert nicht. Der Verkäufer meldet sich nicht, was soll ich tun?
- Die mangelhafte Ware habe ich zurückgeschickt, bekomme aber mein Geld nicht zurück.

Der Internetanwalt empfiehlt
- Sichern Sie alle Vertragsdokumente (insbes. eMails), die Sie haben.
- Drucken Sie sich die Artikelbeschreibung aus dem Webshop aus.
- Drucken Sie sich die Impressumsangaben, die AGB und die Verbraucherinformationen aus bzw. sichern diese per Screenshot oder als .pdf-Datei.
- Sichern Sie die Dokumente der Zahlungsvorgänge (Kontoauszüge, paypal-Kontoübersicht, andere Zahlungsbelege).
- Wenn ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, ist der Verkäufer zur Lieferung und Sie zur Zahlung des Kaufpreises ggf. inkl. Nebenkosten verpflichtet. Haben Sie per Vorkasse bezahlt, überprüfen Sie, ob die Ware lieferbar ist oder ob der Verkäufer andere Angaben zur Lieferung gemacht hat. Sollte die Ware bereits abgeschickt worden sein, fragen Sie den Verkäufer, über welches Versandunternehmen die Ware verschickt wurde und ob es einen Tracking-Code gibt.
- Meldet sich der Verkäufer überhaupt nicht, schreiben Sie ihn per eMail und nachweisbar per Brief an und fordern ihn auf, ordnungsgemäß seine Leistung zu erbringen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist (Bsp.: Für die Erfüllung Ihrer Pflichten wird eine Frist gesetzt bis zum "Tag-Monat-Jahr").
- Haben Sie in einem gewerblichen Shop eingekauft, besteht u.U. die Möglichkeit, innerhalb der Widerrufsfrist den Widerruf zu erklären.
- Bei Mängeln der Ware besteht die Möglichkeit, den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern. Dabei dürfen Sie als Verbraucher bestimmen, ob das Produkt repariert oder ein komplett neues Produkt geschickt werden soll.

Probleme bei einer Auktion?
- Ich habe eine Auktion gewonnen, der Verkäufer meldet sich nicht, was tun?
- Ich habe eine Auktion gewonnen und den Kaufpreis bezahlt. Der Verkäufer schickt mir die Ware nicht. Was jetzt?
- Die zugeschickte Ware entspricht nicht der Beschreibung auf der Auktionsseite. Der Verkäufer lehnt jede Haftung ab.

Der Internetanwalt empfiehlt
- Sichern Sie alle Vertragsdokumente (insbes. eMails), die Sie haben.
- Drucken Sie sich die Artikelbeschreibung aus der Auktion aus. Beachten Sie, dass die Auktion nicht für immer abrufbar ist, sondern z.B. nach 90 Tagen gelöscht wird.
- Drucken Sie sich die Impressumsangaben, die AGB und die Verbraucherinformationen aus bzw. sichern diese per Screenshot oder als .pdf-Datei.
- Sichern Sie die Dokumente der Zahlungsvorgänge (Kontoauszüge, paypal-Kontoübersicht, andere Zahlungsbelege).
- Wenn Sie die Nachricht erhalten haben, dass Sie der Höchstbietende waren und die Auktion gewonnen haben, ist ein wirksamer Vertrag geschlossen. Der Verkäufer ist zur Lieferung und Sie zur Zahlung des Kaufpreises ggf. inkl. Nebenkosten verpflichtet. Haben Sie per Vorkasse bezahlt, überprüfen Sie, ob die Ware lieferbar ist oder ob der Verkäufer andere Angaben zur Lieferung gemacht hat. Sollte die Ware bereits abgeschickt worden sein, fragen Sie den Verkäufer, über welches Versandunternehmen die Ware verschickt wurde und ob es einen Tracking-Code gibt.
- Meldet sich der Verkäufer überhaupt nicht, schreiben Sie ihn über die Auktionsseite (z.B. "Problem klären") an und fordern ihn auf, ordnungsgemäß seine Leistung zu erbringen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist (Bsp.: Für die Erfüllung Ihrer Pflichten wird eine Frist gesetzt bis zum "Tag-Monat-Jahr").
- Hat der Verkäufer die Auktion als Unternehmer / gewerblich Handelnder eingestellt, besteht u.U. die Möglichkeit, innerhalb der Widerrufsfrist den Widerruf zu erklären.
- Bei Mängeln der Ware besteht die Möglichkeit, den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern. Dabei dürfen Sie als Verbraucher bestimmen, ob das Produkt repariert oder ein komplett neues Produkt geschickt werden soll.
Sollte sich das Problem nicht klären lassen, empfiehlt es sich, Kontakt mit Rechtsanwalt Giel aufzunehmen

Vertragsprüfung
Rechtsberatung bei Problemen im eCommerce
Außergerichtliche Vertretung
Strafanzeige gegen strafrechtlich auffallende Verkäufer
Rechtsberatung bei Problemen im eCommerce
Außergerichtliche Vertretung
Strafanzeige gegen strafrechtlich auffallende Verkäufer

Prozessvertretung
Durchsetzung fälliger Rückzahlungsansprüche
Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche
Durchsetzung weiterer Verbraucherrechte
Abwehr unberechtigter Ansprüche seitens des Verkäufers
Durchsetzung fälliger Rückzahlungsansprüche
Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche
Durchsetzung weiterer Verbraucherrechte
Abwehr unberechtigter Ansprüche seitens des Verkäufers
Nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Giel auf. Gerne unterbreitet er Ihnen ein individuelles Angebot.

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